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Bringt die Widerspruchslösung die Wende?

Organspende-Logo. Sieger eines von DIATRA durchgeführten Wettbewerbs. (Foto: DIATRA, CCL 4.0 int.)
„Organspendeausweis“ bedeutet nicht, dass man Organspender ist. Es bedeutet nur: Ich habe rechtzeitig eine Entscheidung getroffen ...
... denn es gibt fünf Alternativen zum Ankreuzen.

Beim Thema Organspende richten sich viele Blicke nach Spanien: Mit einer Quote von regelmäßig über 50 Spendern pro Million Einwohner verzeichnet Spanien die höchste Spenderzahl weltweit und übertrifft den Durchschnitt der Europäischen Union um mehr als das Doppelte.

Greift die verbreitete Formel „Spanien hat die Widerspruchslösung, deshalb gibt es dort so viele Organspenden“ zu kurz? So ist es: Die Widerspruchslösung ist ein Baustein des spanischen Erfolgs, aber nicht der entscheidende alleinige Grund. Spanien hat seit 1989 ein umfassendes „Spanisches Modell“ aufgebaut, in dem Organisation, Krankenhausstrukturen, Transplantationskoordinatoren, Ausbildung, Qualitätskontrolle und Öffentlichkeitsarbeit zusammenspielen.

1. Der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien ist tatsächlich enorm

2024 hatte Spanien 53,9 Organspender pro Million Einwohner; Deutschland kam 2025 auf 11,8 pro Million. Die Jahre sind nicht identisch, aber die Größenordnung zeigt den gewaltigen Unterschied.

Interessant ist aber der Blick auf andere Länder mit Widerspruchslösung. 2024 lagen beispielsweise:
• Portugal: 36,7
• Tschechien: 34,3
• Belgien: 32,8
• Kroatien: 31,0
• Finnland: 28,9
• Frankreich: etwa 28
• Spanien: 53,9

Die Widerspruchslösung führt also keineswegs automatisch zu spanischen Verhältnissen.

2. Was ist das Besondere am spanischen Modell?

Die spanische Nationale Transplantationsorganisation (Organización Nacional de Trasplantes, ONT) selbst betont ausdrücklich, dass das „Modelo Español“ nicht einfach aus der Widerspruchslösung besteht. Es umfasst unter anderem:

  • eine Koordination auf nationaler, regionaler und Krankenhausebene,
  • speziell ausgebildete Transplantationskoordinatoren in den Krankenhäusern,
  • häufig Intensivmediziner als Koordinatoren,
  • eine aktive Suche nach möglichen Organspendern,
  • systematische Qualitätskontrolle des gesamten Spendeprozesses,
  • kontinuierliche Ausbildung des medizinischen Personals,
  • eine zentrale Organisation, die die Abläufe zwischen Krankenhäusern und Transplantationszentren koordiniert.

Besonders interessant ist die Rolle der Krankenhauskoordinatoren. Sie warten nicht darauf, dass irgendwo ein Organspendeausweis auftaucht. Sie sind in den Krankenhäusern eingebunden und helfen dabei, mögliche Spender überhaupt zu erkennen und den gesamten Prozess professionell zu begleiten.

3. Und was ist mit der Familie?

Man könnte denken: Widerspruchslösung bedeutet, dass die Ärzte einfach Organe entnehmen dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. So funktioniert Spanien in der Praxis nicht. Die spanische ONT erklärt ausdrücklich: Gibt es keine dokumentierte Willenserklärung, wird die Familie einbezogen. Die Organisation geht davon aus, dass Angehörige den Willen des Verstorbenen respektieren.

Das bedeutet: Auch bei der Widerspruchslösung bleibt das Gespräch mit den Angehörigen ein zentraler Bestandteil. Damit wird ein weiterer Punkt deutlich: Entscheidend ist nicht nur, was im Gesetz steht, sondern auch, wie Ärzte, Pflegekräfte und Koordinatoren mit den Angehörigen sprechen.

4. Haben andere Länder die gleiche Erfahrung gemacht?

Nein. Und genau das macht die Sache wissenschaftlich spannend. Untersuchungen über viele Länder zeigen zwar einen Zusammenhang: Länder mit Widerspruchssystemen haben im Durchschnitt höhere Raten an postmortalen Spendern. Eine internationale Untersuchung von 48 Ländern fand beispielsweise höhere Raten verstorbener Spender.

Aber andere Studien kommen zu einer wesentlich vorsichtigeren Einschätzung. Eine Analyse kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass der unmittelbare Effekt der gesetzlichen Voreinstellung nur einen relativ kleinen Teil der tatsächlichen Spendeentscheidungen betrifft – insbesondere, weil Angehörige und die konkrete Organisation des Spendeprozesses eine große Rolle spielen.

Das spanische Ergebnis lässt sich deshalb nicht einfach auf das Gesetz reduzieren.

5. Was könnte Deutschland von Spanien lernen?

Vier Punkte springen besonders ins Auge:

1. Organspende wird als Prozess organisiert.
Nicht erst am Ende des Lebens wird gefragt: „Hat der Patient einen Organspendeausweis?“ Das Krankenhaus hat Strukturen, um mögliche Spender frühzeitig zu erkennen.

2. Es gibt professionelle Ansprechpartner.
Die spanischen Transplantationskoordinatoren sind ein wesentlicher Bestandteil des Systems.

3. Die Angehörigen werden nicht als Hindernis betrachtet.
Das Gespräch mit der Familie gehört zum Prozess. Die spanische Erfahrung zeigt, wie wichtig Vertrauen, Kommunikation und professionelle Begleitung sind.

4. Das System wird ständig überprüft.
Spanien hat ein eigenes Qualitätsprogramm entwickelt, mit dem untersucht wird, wo im Prozess mögliche Spender „verloren gehen“.
Und noch etwas ist bemerkenswert: Spanien hat seine hohen Zahlen nicht erst durch die Diskussion um die Widerspruchslösung erreicht. Die entscheidende Entwicklung begann bereits mit dem Aufbau der ONT und des spanischen Modells ab 1989. Die ONT beschreibt einen Anstieg von etwa 14 Spendern pro Million Einwohner damals auf heute mehr als 50.

Fazit

Spanien zeigt nicht, dass die Widerspruchslösung funktioniert. Spanien zeigt vielmehr, was möglich ist, wenn eine Widerspruchslösung in ein funktionierendes System eingebettet wird.

Drei Meinungen dazu und zur Pro- und Contra-Diskussion:
  • Mehr Organspenden erreiche man nicht durch eine Widerspruchsregelung, sondern durch umfassende Aufklärung, niedrigschwellige Registrierungsmöglichkeiten und strukturelle Verbesserungen in den Kliniken, meint der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, Mitinitiator des eingebrachten Antrags gegen die Widerspruchsregelung.
  • Der SPD-Abgeordnete Stefan Schwarze meint, eine Widerspruchsregelung bedeute weder einen Zwang noch eine Pflicht zur Organspende. Ein „Nein“ werde jederzeit und ohne Begründung verbindlich respektiert.
  • Ich persönlich verstehe die Aufregung um die Debate Zustimmungslösung vs. Widerspruchslösung nicht: Wieso soll die Widerspruchslösung Zwang zur Organspende bedeuten? Wieso soll diese Lösung eine Verletzung der Selbstbestimmung sein? Wieso soll dadurch der Körper im Todesfall zum Objekt des Staates oder der Medizin werden, sodass die persönliche Integrität nicht gewahr bleibt? Wieso soll mit dieser angedachten Regelung aus der Organspende eine „Organabgabe“ unvereinbar mit der Menschenwürde werden? Und last but not least: Wieso soll die Widerspruchslösung eine Belastung für die Hinterbliebene bedeuten?
    (Fast) jeder Mensch kann sich rechtzeitig mit dem Thema befassen und dann per Patientenverfügung und Organspendeausweis seine Entscheidung treffen – unabhängig von der dann geltenden gesetzlichen Regelung. Bisher mussten diejenigen aktiv werden, die spenden wollen, mit der Widerspruchsregelung müssten jene aktiv werden, die sich gegen die Organspende aussprechen. Bei der Einschränkung „fast jeder Mensch kann …“ denke ich an Menschen mit Sprachbarrieren, geringem Bildungsstand oder kognitiven Einschränkungen – in diesen Fällen wäre natürlich eine angemessene, verständliche Aufklärung und Beratung nötig und sicher auch möglich.

Näheres zum Thema:

 

Abstract:
When it comes to organ donation, many eyes turn to Spain: with a rate regularly exceeding 50 donors per million inhabitants, Spain has the highest number of donors worldwide and is more than double the European Union average.
Does the common assumption that ‘Spain has the opt-out system, which is why there are so many organ donations there’ fall short? That is indeed the case: the opt-out system is a key component of Spain’s success, but it is not the sole decisive factor. Since 1989, Spain has developed a comprehensive ‘Spanish model’ in which organisation, hospital structures, transplant coordinators, training, quality control and public relations work together..

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Resumen
Cuando se habla de donación de órganos, muchos miran hacia España: con una tasa que suele superar los 50 donantes por cada millón de habitantes, España registra el mayor número de donantes del mundo y supera en más del doble la media de la Unión Europea.
¿Se queda corta la típica frase de que «España tiene el sistema de presunción de consentimiento, por eso hay tantas donaciones de órganos»? Así es: el sistema de presunción de donante es un pilar del éxito español, pero no es la única razón decisiva. Desde 1989, España ha ido construyendo un «modelo español» integral en el que se combinan la organización, las estructuras hospitalarias, los coordinadores de trasplantes, la formación, el control de calidad y la divulgación.

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Organspende: Kommt die Widerspruchslösung?

Dieser Aussage wird sicher jeder zustimmen. Die Frage ist aber, wie man unter Berücksichtigung des freien Willens und der Würde des Menschen die Spendebereitschaft erhöhen kann. (KI-gen. Bild)
Organspende: Kommt die Widerspruchslösung?

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 erneut in einer rund zweistündigen Orientierungsdebatte über die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Eine Abstimmung fand noch nicht statt. Fraktionszwang gibt es bei diesem ethischen Thema nicht. Mehrere Abgeordnetengruppen bereiten unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, über die später entschieden werden soll. Anlass der Debatte sind die weiterhin niedrigen Organspendezahlen: Ende 2025 warteten rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan, während es lediglich 985 postmortale Organspender gab. 2020 hat das Parlament eine Widerspruchslösung abgelehnt. Sollte diesmal eine neue Regelung beschlossen werden, so würde diese nicht vor 2030 greifen.

Wie unterscheidet sich die Widerspruchslösung von der aktuellen Regelung?
Derzeit gilt die Entscheidungs- bzw. Zustimmungslösung): Eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat (per Organspendeausweis oder Eintragung im Register) oder die Angehörigen den mutmaßlichen Willen bejahen.
Bei der Widerspruchslösung gilt jeder Erwachsene grundsätzlich als Organspender. Möchte jemand keine Organe spenden, muss dies ausdrücklich erklärt werden (im Organspenderausweis, in der Patientenverfügung, im Organspende-Register). Angehörige können in bestimmten Fällen weiterhin den bekannten Willen des Verstorbenen geltend machen.

Was spricht für die Widerspruchslösung, was dagegen?

PROCONTRA
  • Mehr Spenderorgane könnten Leben retten.
  • Das Selbstbestimmungsrecht könnte geschwächt werden.
  • Viele Menschen befürworten Organspenden grundsätzlich, dokumentieren ihre Entscheidung aber nicht.
  • Schweigen darf nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden.
  • Angehörige müssten seltener unter großem emotionalem Druck entscheiden.
  • Es besteht die Sorge, der Staat erhalte einen zu weitgehenden Zugriff auf den menschlichen Körper.
  • Die Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern üblich.
  • Kritiker sehen die eigentlichen Probleme eher in Organisation und Krankenhausstrukturen als im Rechtssystem.
  • Jeder behält die Freiheit, jederzeit Nein zu sagen.
  • Manche Menschen könnten die Möglichkeit des Widerspruchs gar nicht kennen oder nutzen.

Welche Erfahrungen machen unsere Nachbarländer?
Viele europäische Länder – etwa Spanien, Österreich, Belgien, Frankreich und Portugal – arbeiten seit Jahren mit einer Widerspruchslösung. Allerdings weisen Fachleute darauf hin, dass nicht allein die gesetzliche Regelung über den Erfolg entscheidet. Besonders Spanien gilt als Vorbild – nicht nur wegen der Widerspruchslösung, sondern vor allem wegen hervorragend organisierter Transplantationszentren, speziell geschulter Transplantationsbeauftragter und klarer Abläufe in den Kliniken. Deshalb lässt sich ein Anstieg der Organspenden nicht ausschließlich auf die Widerspruchslösung zurückführen.

Was sagen die Kirchen?
Eine Antwort auf diese Frage entnehme ich dem Beitrag „Sollte Jeder Organspender sein?“ in der aktuellen Ausgabe (3/2026) des Medienmagazins PRO (S. 19):
Die beiden großen Kirchen haben sich zuletztim Januar 2025 gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Zwar ermutigen sie explizit dazu, sich nach dem Tod als Organspender zur Verfügung zu stellen. Ohne ausdrücklichen Widerspruch aber eine Zustimmung zu unterstellen, halte man aus ethischen, theologischen und auch rechtlichen Gründen für problematisch. „Menschen haben unterschiedliche Gründe, sich nicht mit dem Thema Organspende zu befassen: fehlendes Wissen, sprachliche Hürden, kein digitaler Zugang, persönliche Scheu“, sagte etwa die politische Bevollmächtigte der evangelischen Kirche, Anne Gidion, damals vor dem Gesundheitsausschuss.

Warum spricht man von einer Organentnahme nach dem Tod und nicht nach dem Hirntod?
Früher wurde häufig formuliert, Organe würden „nach dem Hirntod“ entnommen. Heute sprechen Gesetzgeber, Fachgesellschaften und viele Medien bewusst von einer Organentnahme nach dem Tod. Der Grund: Der Hirntod gilt nach deutschem Transplantationsrecht und nach der überwiegenden medizinischen Auffassung als sicheres Todeskriterium. Wird der Hirntod nach den vorgeschriebenen Regeln von zwei dafür qualifizierten Ärzten festgestellt, gilt der Mensch rechtlich und medizinisch als verstorben. Deshalb heißt es juristisch korrekt: Organentnahme nach dem Tod. Der Hirntod beschreibt dabei das Verfahren bzw. das Kriterium, mit dem der Tod festgestellt wurde – nicht einen Zustand zwischen Leben und Tod.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Auffassung von einzelnen Medizinern, Philosophen und Ethikern kritisch diskutiert wird. Sie stellen die Frage, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Diese Minderheitenposition gehört ebenfalls zur öffentlichen Debatte, bildet jedoch nicht die Grundlage der derzeitigen deutschen Rechtslage.

Wie verändert die Organspende den Sterbeprozess?
In der oben zitierten PRO-Ausgabe, schreibt Anna Lutz von der PRO-Redaktion auf S. 20, was man u.a. bei diesem Thema bedenken sollte:
… Verständlich ist das Ziel, Spenderzahlen zu erhöhen. Aber niemand sollte die Organspendezusage „angedreht“ bekommen, vielmehr haben die Verantwortlichen die Pflicht, Menschen zu einer mündigen Entscheidung zu verhelfen. Deshalb sollten Informationen auch die Nachteile einer Entscheidung zur postmortalen Spende vermitteln. Mancher mag sagen: „Nach meinem Tod ist es mir doch ohnehin egal.“ Das ist aber dramatisch verkürzt. Denn es bleiben Angehörige zurück, die mit der Entscheidung ihres Familienmitglieds oder Freundes dazu leben können sollten. Sterben passiert nicht im luftleeren Raum. Der Sterbeprozess wird durch eine Spende massiv verändert. Niemand kann die Hand des Sterbenden halten, wenn das Herz aufhört zu schlagen, denn das geschieht in einem sterilen OP. Kein Geistlicher wird zugegen sein und im Sterbeprozess ein letztes Vater Unser sprechen … Das alles muss einem nicht wichtig sein, darf es aber. Und jeder sollte wissen, dass eine Spendenzusage Folgen hat.

Fazit: Die eigentliche Streitfrage lautet weniger, ob Organspenden Leben retten – darüber besteht weitgehend Einigkeit –, sondern wie der Staat die Spendenbereitschaft erhöhen darf, ohne das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Ich persönlich stimme der Äußerung von Ricarda Lang: Es sei niemandem zuzumuten, gegen seinen Willen zu einer Spende gezwungen zu werden. „Aber es ist jedem von uns zuzumuten, uns einmal im Leben mit der Organspende zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen.“ Deswegen gebe ich in meinen Vorsorgeseminaren keine Empfehlung in die eine oder andere Richtung, wohl aber die Bitte, sich mit dem Thema zu befassen, um dann eine begründete Entscheidung zu treffen – und diese im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung und ggf. im Organspende-Register festzuhalten.

7.000 bis 150.000 Euro für eine Niere?

Als meine Mutter etwa Mitte dreißig war, hatte sie eine schwere Nierenerkrankung. Die Entfernung einer Niere stand zur Debatte. Dank einer langjährigen, natürlichen Behandlung wurde sie wieder gesund. Und dann ergab eine Untersuchung, dass sie seit ihrer Geburt nur eine Niere besaß: die, die man ihr hatte entfernen wollen!

Die Niere, dieses faustgroße Organ, ist eine komplizierte, bewundernswerte Kläranlage! Jede Niere besteht aus 500.000 bis 1,2 Millionen mikroskopisch kleinen „Arbeitsstationen“ (Nephronen). Sie filtern Blut, sodass Giftstoffe ausgeschieden werden können: Jeden Tag arbeiten die Nieren etwa 280 Liter Blut durch und sortieren dabei zwei bis drei Liter Abfallprodukte und Wasser aus. Außerdem regulieren sie den Wasser- und Salzgehalt des Körpers.

Dass der Schöpfer uns mit zwei Nieren ausgestattet hat, ist eine reine Vorsorgemaßnahme, denn bei Ausfall einer Niere kann die zweite die vorgesehenen Funktionen voll erfüllen. Wie bei meiner Mutter, die vor ein paar Monaten 90 geworden ist. Oder auch bei Menschen, die einem nahen Angehörigen eine Niere gespendet haben („Nierenlebendspende“), so wie es Frank-Walter Steinmeier (derzeit unser Bundespräsident) vor fast genau acht Jahren (am 24.8.2010) getan hat.

2017 wurde in Deutschland 1.921 Personen eine Niere transplantiert, 8.000 standen auf der Warteliste (die durchschnittliche Wartezeit soll bei etwa sechs Jahren liegen). Etwa 60.000 bis 80.000 Menschen sind in Deutschland auf die Blutreinigung durch Dialyse angewiesen. Die Dialyse für einen Nierenkranken kostet im Jahr etwa 40.000 Euro, manche Patienten müssen zehn Jahre lang zur Dialyse. Eine Nierentransplantation kostet im Durchschnitt zwischen 50.000 und 65.000 Euro.

Eine Art Filter („semipermeable Membran“) bringt bei der Hämodialyse das Blut (links) in Kontakt mit der Dialyselösung (rechts). (Bild: Freemesm; Lizenz: CCASA 3.0)

Die knappe Zahl von Spenderorganen sorgt dafür, dass für eine Niere am Schwarzmarkt bis 146.000 Euro verlangt werden (Stand Dez. 2017)! (1) Im November 2017 lautete ein Bericht in FOCUS MONEY online: „Niere kostet 7000 Euro: Flüchtlinge verkaufen ihren Körper für den Traum von Europa“. (2)

Die Niere ist für mich persönlich nicht ein „Wunderwerk der Natur“, wie man häufig lesen kann, sondern ein Wunderwerk der göttlichen Schöpfung. Jemand schrieb: „Kein Organ des menschlichen Körpers ist den physikalischen Gesetzen so unterworfen wie die Niere. Eigentlich hätte unser Schöpfer für dieses Organ den 1. Nobelpreis der Physik verdient.“ Was er jedenfalls verdient, ist unsere Verehrung und unseren Dank.

In der Bibel (besonders im ersten Teil, dem „Alten Testament“) ist häufig von den Nieren die Rede. So zum Beispiel in einer Bitte im Psalm 26, Vers 2:

Prüfe mich, HERR, und erprobe mich, läutere meine Nieren und mein Herz!

Galt das Herz als Sitz der Gedanken und Empfindungen, so standen die Nieren im alten Israel für den Sitz des Gewissens. Die Bitte im Psalm 26 meint also, Gott möge das Denken und Fühlen des Beters prüfen, aber auch sein Gewissen. Der Beter wendet sich vertrauensvoll an seinen Schöpfer, weil er weiß: Keiner kennt mich besser. Aber er hat auch erlebt: Und keiner liebt mich mehr!

Zwei moderne Bibelübersetzungen („Gute Nachricht Bibel“ und „Neues Leben Bibel“) geben diese Bitte im 26. Psalm so wieder: „Stell mich auf die Probe, Herr, prüfe mich auf Herz und Nieren!“ Aus diesem Text stammt der bekannte Spruch, etwas „auf Herz und Nieren“ zu prüfen. Den angebotenen Gebrauchtwagen „auf Herz und Nieren“ zu prüfen, ist selbstverständlich. Sich beim Arzt im regelmäßigen Gesundheitscheck „auf Herz und Nieren“ (unter anderem) untersuchen zu lassen, empfiehlt sich auch. Aber die Bitte aus Psalm 26 sollten wir nicht vernachlässigen, denn von dieser Prüfung hängt ab, ob wir das Ziel unseres Lebens erreichen oder verfehlen werden.

 

(1) http://ogy.de/fbzn
(2) http://ogy.de/nwqz