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Organspende: Kommt die Widerspruchslösung?

Dieser Aussage wird sicher jeder zustimmen. Die Frage ist aber, wie man unter Berücksichtigung des freien Willens und der Würde des Menschen die Spendebereitschaft erhöhen kann. (KI-gen. Bild)
Organspende: Kommt die Widerspruchslösung?

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 erneut in einer rund zweistündigen Orientierungsdebatte über die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende beraten. Eine Abstimmung fand noch nicht statt. Fraktionszwang gibt es bei diesem ethischen Thema nicht. Mehrere Abgeordnetengruppen bereiten unterschiedliche Gesetzentwürfe vor, über die später entschieden werden soll. Anlass der Debatte sind die weiterhin niedrigen Organspendezahlen: Ende 2025 warteten rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan, während es lediglich 985 postmortale Organspender gab. 2020 hat das Parlament eine Widerspruchslösung abgelehnt. Sollte diesmal eine neue Regelung beschlossen werden, so würde diese nicht vor 2030 greifen.

Wie unterscheidet sich die Widerspruchslösung von der aktuellen Regelung?
Derzeit gilt die Entscheidungs- bzw. Zustimmungslösung): Eine Organentnahme ist nur zulässig, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat (per Organspendeausweis oder Eintragung im Register) oder die Angehörigen den mutmaßlichen Willen bejahen.
Bei der Widerspruchslösung gilt jeder Erwachsene grundsätzlich als Organspender. Möchte jemand keine Organe spenden, muss dies ausdrücklich erklärt werden (im Organspenderausweis, in der Patientenverfügung, im Organspende-Register). Angehörige können in bestimmten Fällen weiterhin den bekannten Willen des Verstorbenen geltend machen.

Was spricht für die Widerspruchslösung, was dagegen?

PROCONTRA
  • Mehr Spenderorgane könnten Leben retten.
  • Das Selbstbestimmungsrecht könnte geschwächt werden.
  • Viele Menschen befürworten Organspenden grundsätzlich, dokumentieren ihre Entscheidung aber nicht.
  • Schweigen darf nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden.
  • Angehörige müssten seltener unter großem emotionalem Druck entscheiden.
  • Es besteht die Sorge, der Staat erhalte einen zu weitgehenden Zugriff auf den menschlichen Körper.
  • Die Widerspruchslösung ist in vielen europäischen Ländern üblich.
  • Kritiker sehen die eigentlichen Probleme eher in Organisation und Krankenhausstrukturen als im Rechtssystem.
  • Jeder behält die Freiheit, jederzeit Nein zu sagen.
  • Manche Menschen könnten die Möglichkeit des Widerspruchs gar nicht kennen oder nutzen.

Welche Erfahrungen machen unsere Nachbarländer?
Viele europäische Länder – etwa Spanien, Österreich, Belgien, Frankreich und Portugal – arbeiten seit Jahren mit einer Widerspruchslösung. Allerdings weisen Fachleute darauf hin, dass nicht allein die gesetzliche Regelung über den Erfolg entscheidet. Besonders Spanien gilt als Vorbild – nicht nur wegen der Widerspruchslösung, sondern vor allem wegen hervorragend organisierter Transplantationszentren, speziell geschulter Transplantationsbeauftragter und klarer Abläufe in den Kliniken. Deshalb lässt sich ein Anstieg der Organspenden nicht ausschließlich auf die Widerspruchslösung zurückführen.

Was sagen die Kirchen?
Eine Antwort auf diese Frage entnehme ich dem Beitrag „Sollte Jeder Organspender sein?“ in der aktuellen Ausgabe (3/2026) des Medienmagazins PRO (S. 19):
Die beiden großen Kirchen haben sich zuletztim Januar 2025 gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen. Zwar ermutigen sie explizit dazu, sich nach dem Tod als Organspender zur Verfügung zu stellen. Ohne ausdrücklichen Widerspruch aber eine Zustimmung zu unterstellen, halte man aus ethischen, theologischen und auch rechtlichen Gründen für problematisch. „Menschen haben unterschiedliche Gründe, sich nicht mit dem Thema Organspende zu befassen: fehlendes Wissen, sprachliche Hürden, kein digitaler Zugang, persönliche Scheu“, sagte etwa die politische Bevollmächtigte der evangelischen Kirche, Anne Gidion, damals vor dem Gesundheitsausschuss.

Warum spricht man von einer Organentnahme nach dem Tod und nicht nach dem Hirntod?
Früher wurde häufig formuliert, Organe würden „nach dem Hirntod“ entnommen. Heute sprechen Gesetzgeber, Fachgesellschaften und viele Medien bewusst von einer Organentnahme nach dem Tod. Der Grund: Der Hirntod gilt nach deutschem Transplantationsrecht und nach der überwiegenden medizinischen Auffassung als sicheres Todeskriterium. Wird der Hirntod nach den vorgeschriebenen Regeln von zwei dafür qualifizierten Ärzten festgestellt, gilt der Mensch rechtlich und medizinisch als verstorben. Deshalb heißt es juristisch korrekt: Organentnahme nach dem Tod. Der Hirntod beschreibt dabei das Verfahren bzw. das Kriterium, mit dem der Tod festgestellt wurde – nicht einen Zustand zwischen Leben und Tod.

Gleichzeitig ist zu beachten, dass diese Auffassung von einzelnen Medizinern, Philosophen und Ethikern kritisch diskutiert wird. Sie stellen die Frage, ob der Hirntod tatsächlich mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Diese Minderheitenposition gehört ebenfalls zur öffentlichen Debatte, bildet jedoch nicht die Grundlage der derzeitigen deutschen Rechtslage.

Wie verändert die Organspende den Sterbeprozess?
In der oben zitierten PRO-Ausgabe, schreibt Anna Lutz von der PRO-Redaktion auf S. 20, was man u.a. bei diesem Thema bedenken sollte:
… Verständlich ist das Ziel, Spenderzahlen zu erhöhen. Aber niemand sollte die Organspendezusage „angedreht“ bekommen, vielmehr haben die Verantwortlichen die Pflicht, Menschen zu einer mündigen Entscheidung zu verhelfen. Deshalb sollten Informationen auch die Nachteile einer Entscheidung zur postmortalen Spende vermitteln. Mancher mag sagen: „Nach meinem Tod ist es mir doch ohnehin egal.“ Das ist aber dramatisch verkürzt. Denn es bleiben Angehörige zurück, die mit der Entscheidung ihres Familienmitglieds oder Freundes dazu leben können sollten. Sterben passiert nicht im luftleeren Raum. Der Sterbeprozess wird durch eine Spende massiv verändert. Niemand kann die Hand des Sterbenden halten, wenn das Herz aufhört zu schlagen, denn das geschieht in einem sterilen OP. Kein Geistlicher wird zugegen sein und im Sterbeprozess ein letztes Vater Unser sprechen … Das alles muss einem nicht wichtig sein, darf es aber. Und jeder sollte wissen, dass eine Spendenzusage Folgen hat.

Fazit: Die eigentliche Streitfrage lautet weniger, ob Organspenden Leben retten – darüber besteht weitgehend Einigkeit –, sondern wie der Staat die Spendenbereitschaft erhöhen darf, ohne das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung zu beeinträchtigen. Ich persönlich stimme der Äußerung von Ricarda Lang: Es sei niemandem zuzumuten, gegen seinen Willen zu einer Spende gezwungen zu werden. „Aber es ist jedem von uns zuzumuten, uns einmal im Leben mit der Organspende zu beschäftigen und eine Entscheidung zu treffen.“ Deswegen gebe ich in meinen Vorsorgeseminaren keine Empfehlung in die eine oder andere Richtung, wohl aber die Bitte, sich mit dem Thema zu befassen, um dann eine begründete Entscheidung zu treffen – und diese im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung und ggf. im Organspende-Register festzuhalten.